08.04.2020, 12:03 Uhr - 12.07.2020, 11:27 Uhr   

Übersicht Unterstützungsangebote

staatliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Covid-19 Pandemie

© Christoph Gelzer
Termin
08.04.2020, 12:03 Uhr - 12.07.2020, 11:27 Uhr

Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen 
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wenden Sie sich direkt telefonisch an das für Sie zuständige Finanzamt.

Wir haben aus dem Netzwerk Rückmeldungen, dass die Finanzämter sehr verständnisvoll und unbürokratisch reagieren und Sie die Vorauszahlungen telefonisch minimieren oder sogar aussetzen können. Weitere Informationen: Finanzämter Baden-Württemberg

Entschädigung bei Verdienstausfall
Für den Verdienstausfall, der sich aus durch Verhängen einer Quarantäne und einem damit einhergehenden Tätigkeitsverbot ergibt, haben Arbeitnehmer Entschädigungsansprüche, in den ersten sechs Wochen auf das Nettogehalt, im Anschluss auf Entschädigungszahlungen in Höhe des Krankengeldes. 

Der Arbeitgeber kann die geleisteten Entschädigungszahlungen bei der zuständigen Behörde (i.d.R. das zuständige Gesundheitsamt) geltend machen. Bei Existenzgefährdung und Selbstständigen können auch Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden. Selbstständige erhalten zusätzlich auch Ersatz für weiterlaufende und nicht gedeckte Betriebsausgaben.

Ausführliche Informationen zu Entschädigung im Infektionsschutzgesetz IfSG § 56 und für Arbeitgeber, -nehmer und Unternehmen bei der IHK Region Stuttgart.

Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Soforthilfen
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.

Ausfallhonorare
Ob es ein Ausfallhonorar durch den Auftraggeber gibt, hängt von den jeweils individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Beim Abschluss neuer Verträge ist darauf zu achten, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Wurden bereits Teilleistungen erbracht, entsteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Fördermittel für laufende Projekte
Derzeit gibt es keine allgemeingültige Regelung, was die Abrechnung von Fördermitteln angeht. Auch Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht.

Außerdem:

Die EU-Kommission will mit einem Fonds in Höhe von 25 Milliarden Euro die wirtschaftlichen Folgen der Corona Virus Krise abdämpfen. Wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ankündigte, soll der Fonds unter anderem kleinere Unternehmen, den Arbeitsmarkt und die Gesundheitssysteme unterstützen.
Finanziert werden soll der Fonds nach ihren Angaben aus nicht von den Mitgliedstaaten verwendeten Struktur- und Regionalhilfen. Konkrete Vorschläge dazu will von der Leyen bei einem Treffen der Euro-Finanzministerinnen und –Finanzminister in der KW 11 unterbreiten.

Die Angaben in diesem Beitrag sind nicht rechtsverbindlich.