Termin
28.11.2023, 14:00 - 17:00 UhrDiverse deutsche Unternehmen haben sich im B2B-Export bereits dazu entschlossen, in ihren Standardverträgen und AGB die Anwendbarkeit schweizerischen Rechts gekoppelt mit einer Schiedsklausel vorzusehen. Ein Grund hierfür ist die vielfach als einengend empfundene AGB-Rechtsprechung der deutschen Gerichte, die von einigen Stimmen als Standortnachteil für den Rechtsstandort Deutschland angesehen wird. Unser Nachbarland Schweiz rühmt sich dagegen seit jeher, der Parteiautonomie im Vertragsrecht einen sehr großen Stellenwert einzuräumen und durch die Schaffung der entsprechenden schiedsverfahrensfreundlichen Rahmenbedingungen der Streitbeilegungsort par excellence zu sein.
Deutsche Unternehmen im Südwesten – wie bspw. aus dem Maschinen- und Anlagenbau und der Automobilzulieferbranche – sollten sich zumindest mit der Überlegung auseinandersetzen, ob die Wahl schweizerischen Rechts und eines Schiedsortes in der Schweiz eine Option für ihr Exportgeschäft sein könnte.
Die Referenten – beide erfahrene Rechtsanwälte im grenzüberschreitenden Wirtschaftsrecht und Schiedspraktiker – erläutern die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für deutsche Exportunternehmen aus deutscher und schweizerischer Perspektive und lassen dabei auch praktische Aspekte bei der Verhandlung von Streitbeilegungsklauseln in einem interkulturellen Kontext nicht außer Acht.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie hier.
Wann: 28. November 2023 um 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: virtuell
Veranstalter: IHK Region Stuttgart