Ort
Online
Termin
22.10.2024Importeure von Waren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU fallen, müssen für diese Waren in der Übergangsphase, quartalsweise einen Bericht erstellen. Unter CBAM fallen unter anderem große Bereiche der Kapitel 72, 73 und 76. und weitere Waren.
Nach den ersten Perioden liegen Erfahrungen vor, wie dieser Bericht ausgefüllt werden kann. Neu ist im Bericht für das dritte Quartal die Angabe echter Emissionsdaten. In dieser von Enterprise Europe Network unterstützten Veranstaltung zeigen wir Ihnen direkt im CBAM-Register wie Sie Schritt für Schritt einen einfachen Bericht erstellen können.
Die Veranstaltung ist Kostenfrei. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
Anmeldung
Veranstalter
IHK Region Stuttgart