Termin
18.07.2023, 17:00 - 19:00 UhrMillionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte.
Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG, Kurzform: Lieferkettengesetz) verabschiedet.
Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.
Das Lieferkettengesetz gilt bereits heute für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (inkl. Tochterunternehmen) im Inland. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden im Inland sowie für deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen, wenn die Tochter die o.g. Schwellenwerte überschreitet und ihren Sitz in Deutschland hat.
In einem zweiten Vortrag erfahren Sie, wie durch ein Risikomanagement im Einkauf auch das finanzielle Risiko bei der Auswahl von Lieferanten beherrschbar wird.
Zum Ablauf:
* Eintreffen bis 17h
* Begrüßung: Kurt Mezger, BVMW und Bernhard Storz, Geschäftsführer der Storz Medienfabrik
* Das Lieferkettengesetz – wen es betrifft und was es bedeutet
* Risikomanagement im Einkauf: Qualitative Finanzanalyse oder Auskunftei-Bericht – wann macht was Sinn?
* ca. 18:30h: Gespräche bei Snacks und Getränken auf Einladung der Storz Medienfabrik
Ort: Storz Medienfabrik, Weilstraße 7-9, 73734 Esslingen und im Stream
Anmeldung auf der Website des Veranstalters BVMW